Die Haus- und Nutzungsordnung sieht vor, dass das Tragen von „angemessener Badekleidung“ im Wasser Pflicht ist. Diese hat keine Längen- oder Weitenbeschränkung, jedoch ist das Material entscheidend. Eine „XXL-Badehose“ aus Badeanzugstoff oder ein High-Tech-Schwimmanzug sind angemessen, Straßenkleidung wie z.B. eine abgeschnittene Jeanshose aus hygienischen Gründen jedoch nicht. Bitte kontaktieren Sie im Zweifelsfall unser Personal in den Bädern vor Ihrem Besuch/Betreten des Beckens. Das Tragen von Unterwäsche unter angemessener Badekleidung ist aus hygienischen Gründen ebenfalls nicht gestattet. Das Schwimmen in einem dünnen Neoprenanzug ist erlaubt.
Ab dem 01. April 2023 müssen laut unserer Haus- und Nutzungsordnung die primären Geschlechtsmerkmale angemessen bedeckt sein. Dies gestattet das „oben ohne“ Schwimmen für alle Badegäste. Es ist jedoch auch weiterhin möglich, in einem Bikini mit Oberteil, einem Badeanzug, einem Burkini, einem Tankini etc. in den KölnBädern zu schwimmen.