Das Fotografieren und Filmen auch mit mobilen Endgeräten ist nicht gestattet. Ausnahmen sind möglich, wenn keine kommerziellen Interessen verfolgt werden und die Persönlichkeitsrechte Dritter nicht berührt werden. Hier kann das Personal auf Anfrage vor Ort eine Ausnahme erteilen. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäfts-/Betriebsleitung.
Auszug aus der Haus- und Badeordnung der KölnBäder GmbH (§5 Verhaltensregeln, Punkt 6)