Verantwortung
Wir für Köln
Die KölnBäder GmbH, mehrheitlich öffentlich, repräsentiert im Stadtwerke Köln Konzern die Stadt Köln und übernimmt wichtige Aufgaben für die Menschen in Köln und der Region. Um Integrität und Ansehen zu wahren, legt das Unternehmen großen Wert auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und betrieblicher Richtlinien sowie die Bekämpfung von Korruption. Deshalb hat die KölnBäder GmbH ein effizientes Compliance-Management-System eingeführt, das Organe und Mitarbeiter unterstützt, im Einklang mit Recht und Richtlinien zu handeln. Dieses System steht auch externen Partnern wie Kunden, Vertragspartnern und Lieferanten offen.
Organisation:
Die Compliance-Organisation besteht aus zwei Elementen: Einem externen Ombudsmann und einem unternehmensinternen so genannten Compliance- Komitee.
Ombudsmann:
Der Ombudsmann ist ein externer Ansprechpartner mit langjähriger Erfahrung in der Korruptionsbekämpfung. Er steht allen Mitarbeitern und externen Personen als vertrauenswürdige Anlaufstelle zur Verfügung. Der Ombudsmann nimmt Korruptionshinweise entgegen, prüft diese und verhindert durch Gespräche und seine Expertise missbräuchliche Nutzung des Meldesystems.
Anonymität:
Soweit der Hinweisgeber gegenüber dem Unternehmen anonym bleiben möchte, garantiert der Ombudsmann die Anonymität.
Compliance-Komitee:
Das Compliance-Komitee der KölnBäder GmbH wird aus dem Abteilungsleiter, Personal und Organisation, dem Abteilungsleiter, Recht und Versicherungen und dem Abteilungsleiter, Konzernrevision sowie der Compliance-Beauftragten gebildet. Das Compliance-Komitee hat die Aufgabe, Sachverhalte, die durch den Ombudsmann als relevant bewertet wurden, von diesem mit dessen Erstbewertung entgegen zu nehmen, bei Bedarf den Sachverhalt näher zu erforschen und der Geschäftsführung eine objektive Bewertung ggf. mit Handlungsempfehlungen vorzulegen. Der Ombudsmann wird über das Ergebnis informiert. Das Compliance-Komitee übernimmt aber auch die Bearbeitung und Bewertung von Hinweisen, die dem Unternehmen ohne Einschaltung des Ombudsmannes bekannt werden.
Weitergehende Fragen zur Compliance-Organisation der KölnBäder GmbH beantwortet Ihnen die Compliance-Beauftragte der KölnBäder GmbH.
Die KölnBäder GmbH, mehrheitlich öffentlich, repräsentiert im Stadtwerke Köln Konzern die Stadt Köln und übernimmt wichtige Aufgaben für die Menschen in Köln und der Region. Um Integrität und Ansehen zu wahren, legt das Unternehmen großen Wert auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und betrieblicher Richtlinien sowie die Bekämpfung von Korruption. Deshalb hat die KölnBäder GmbH ein effizientes Compliance-Management-System eingeführt, das Organe und Mitarbeiter unterstützt, im Einklang mit Recht und Richtlinien zu handeln. Dieses System steht auch externen Partnern wie Kunden, Vertragspartnern und Lieferanten offen.
Organisation:
Die Compliance-Organisation besteht aus zwei Elementen: Einem externen Ombudsmann und einem unternehmensinternen so genannten Compliance- Komitee.
Ombudsmann:
Der Ombudsmann ist ein externer Ansprechpartner mit langjähriger Erfahrung in der Korruptionsbekämpfung. Er steht allen Mitarbeitern und externen Personen als vertrauenswürdige Anlaufstelle zur Verfügung. Der Ombudsmann nimmt Korruptionshinweise entgegen, prüft diese und verhindert durch Gespräche und seine Expertise missbräuchliche Nutzung des Meldesystems.
Anonymität:
Soweit der Hinweisgeber gegenüber dem Unternehmen anonym bleiben möchte, garantiert der Ombudsmann die Anonymität.
Compliance-Komitee:
Das Compliance-Komitee der KölnBäder GmbH wird aus dem Abteilungsleiter, Personal und Organisation, dem Abteilungsleiter, Recht und Versicherungen und dem Abteilungsleiter, Konzernrevision sowie der Compliance-Beauftragten gebildet. Das Compliance-Komitee hat die Aufgabe, Sachverhalte, die durch den Ombudsmann als relevant bewertet wurden, von diesem mit dessen Erstbewertung entgegen zu nehmen, bei Bedarf den Sachverhalt näher zu erforschen und der Geschäftsführung eine objektive Bewertung ggf. mit Handlungsempfehlungen vorzulegen. Der Ombudsmann wird über das Ergebnis informiert. Das Compliance-Komitee übernimmt aber auch die Bearbeitung und Bewertung von Hinweisen, die dem Unternehmen ohne Einschaltung des Ombudsmannes bekannt werden.
Weitergehende Fragen zur Compliance-Organisation der KölnBäder GmbH beantwortet Ihnen die Compliance-Beauftragte der KölnBäder GmbH.
Kontakt
Ombudsmann
Dr. Lutz Nepomuck
Rechtsanwalt
Kontakt
Compliance-Beauftragte
Stephanie Köhlbach
Referentin der Geschäftsführung
Als ein kommunales Unternehmen der Stadt Köln haben auch wir einen Blick auf unseren Energieverbrauch. Im
Sinne der Ressourcenschonung und der Nachhaltigkeit haben wir für den diesjährigen Winter einige Maßnahmen
beschlossen, die unseren Energiebedarf einschränken, ohne unser vielseitiges Angebot in den Bädern
allzu stark einzuschränken.
Folgende Maßnahmen gelten ab dem 27.11.2023:
- Wir verzichten auf unsere Warmbadetage. Ausnahme ist im Chorweilerbad dienstags und mittwochs.
- Bei einer Lufttemperatur von unter fünf Grad sind in der Woche die Vierjahreszeitenbecken* (außer Agrippabad)
geschlossen. Da im Zündorfbad und im Höhenbergbad die Rutschen im diesem Becken enden, sind
die Rutschen an diesen Tagen leider geschlossen. - Die Saunalandschaften im Lentpark und im Höhenbergbad bleiben weiterhin geschlossen.
Im Agrippabad sind alle Becken und die Wildwasserrutsche normal geöffnet.
Wir freuen uns, wenn Sie mit uns gemeinsam einen Beitrag zum Schutz der Ressourcen und zur Energieeffizienz
leisten.
Bei der Gemeinwohlbilanzierung von Unternehmen geht es darum, Unternehmen nicht nur nach rein wirtschaftlichen Kriterien zu bewerten, sondern zu erheben, inwieweit sie dem Gemeinwohl dienen und beispielsweise ökologische und soziale Aspekte im Wirtschaften berücksichtigen.
Die KölnBäder leisten mit der Bereitstellung von Wasserfläche zu sozialverträglichen Eintrittspreisen einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft, in dem sie ein abwechslungsreiches, hochwertiges und bezahlbares Angebot für jede Lebensphase schaffen.
Der Rat der Stadt Köln hat im Jahr 2021 beschlossen, dass zwei städtische Unternehmen an einem Pilotprojekt von KölnBusiness und der Stadt Köln teilnehmen sollen, um sich im Sinne der Gemeinwohlökonomie bilanzieren zu lassen. Als Unternehmen des Stadtwerke Köln Konzerns wurde die KölnBäder GmbH identifiziert, um an diesem Projekt teilzunehmen. Die KölnBäder GmbH möchte mit Hilfe der Gemeinwohlbilanzierung aufzeigen, welchen großen Beitrag sie für das Gemeinwohl leistet.
Hier können Sie mehr über das Kölner Pilotprojekt und die Gemeinwohl-Ökonomie in Deutschland erfahren:
Foto: (c) Simon Veith
Projektverantwortliche Stephanie Köhlbach (li.) und Geschäftsführerin Claudia Heckmann (re.) von der KölnBäder GmbH freuen sich über die erfolgreiche Projektteilnahme, die Gemeinwohlbilanzierung und das Zertifikat.
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 10.09.2020 die Anwendung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Köln beschlossen. Die KölnBäder GmbH hat sich den Bestimmungen des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Köln ebenfalls verpflichtet.
Gemäß Ziff. 1.4.3 PCGK der Stadt Köln werden folgende Informationen des Unternehmens veröffentlicht:
Daseinsvorsorge bedeutet Verantwortung – auch über die Grenzen des Versorgungsgebietes hinaus. Die Unternehmen der Stadtwerke Köln haben deshalb eine Grundsatzerklärung zu möglichen Risiken in ihren weltweiten Lieferketten verabschiedet. Im Fokus stehen dabei die Themen Menschenrechte und Umweltschutz.
Die Gesellschaften der Unternehmensgruppe, so auch die KölnBäder GmbH, vereinbaren in der gemeinsamen Grundsatzerklärung, Menschenrechte und Umweltschutz nicht nur vor Ort, sondern auch in ihren globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten und darauf hinzuwirken, dass Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden möglichst verhindert und bestehende Missstände abgestellt werden.
Damit handeln die Stadtwerke Köln in Übereinstimmung mit den Zielen des am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Lieferkettengesetzes. In den „Supplier Code of Conduct“ (Link) hat die Unternehmensgruppe, zu der die KölnBäder GmbH gehört, die Erwartungen an ihre Geschäftspartner einschließlich der zu beachtenden internationalen Menschenrechts- und Umweltstandards festgeschrieben.
Daseinsvorsorge bedeutet Verantwortung – auch über die Grenzen des Versorgungsgebietes hinaus. Die Unternehmen der Stadtwerke Köln haben deshalb eine Grundsatzerklärung zu möglichen Risiken in ihren weltweiten Lieferketten verabschiedet. Im Fokus stehen dabei die Themen Menschenrechte und Umweltschutz.
Die Gesellschaften der Unternehmensgruppe, so auch die KölnBäder GmbH, vereinbaren in der gemeinsamen Grundsatzerklärung, Menschenrechte und Umweltschutz nicht nur vor Ort, sondern auch in ihren globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten und darauf hinzuwirken, dass Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden möglichst verhindert und bestehende Missstände abgestellt werden.
Damit handeln die Stadtwerke Köln in Übereinstimmung mit den Zielen des am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Lieferkettengesetzes. In den „Supplier Code of Conduct“ (Link) hat die Unternehmensgruppe, zu der die KölnBäder GmbH gehört, die Erwartungen an ihre Geschäftspartner einschließlich der zu beachtenden internationalen Menschenrechts- und Umweltstandards festgeschrieben.